Beratungs-, Workshop- und Umsetzungsbegleitungsleistungen für Unternehmen — die Bedingungen der Zusammenarbeit mit der Marianna Knöll Beratung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Workshop- und Umsetzungsbegleitungsleistungen zwischen der Marianna Knöll Beratung, Inhaberin Marianna Knöll, Favoritestraße 41, 76437 Rastatt (nachfolgend „Anbieterin“), und ihren Auftraggebern in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Das Angebot der Anbieterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsschluss
Grundlage der Zusammenarbeit ist ein individuelles Angebot der Anbieterin in Textform. Es beschreibt Leistungsinhalt, Leistungszeitraum, Honorar und etwaige Sonderkonditionen; im Angebot getroffene Regelungen gehen diesen AGB vor.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der dort genannten Bindefrist in Textform annimmt (E-Mail genügt) oder wenn die Anbieterin den Auftrag in Textform bestätigt.
Angebote der Anbieterin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
3. Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen. Sie schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Analyse-, Beratungs-, Workshop- und Begleitungsleistungen nach bestem Wissen und mit branchenüblicher Sorgfalt, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Leistungsort und Format (vor Ort beim Auftraggeber, in Räumen der Anbieterin oder remote per Videokonferenz) werden im Angebot bzw. einvernehmlich festgelegt.
Die Anbieterin erbringt die Leistungen persönlich. Die Einbindung Dritter als Unterauftragnehmer erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers; die Anbieterin verpflichtet eingebundene Dritte auf Vertraulichkeit.
4. Termine, Verschiebung, Ausfall
Termine werden zwischen den Parteien abgestimmt. Kann eine Partei einen Termin nicht wahrnehmen, teilt sie dies der anderen Partei unverzüglich mit; die Parteien vereinbaren einen Ersatztermin.
Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Einzeltermin später als 24 Stunden vor Beginn ab oder nimmt ihn nicht wahr, kann die Anbieterin den Termin in voller Höhe berechnen; der Termin gilt als erbracht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für Workshops, Tages- und mehrtägige Formate gelten die im Angebot vereinbarten Verschiebungs- und Ausfallregelungen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Anbieterin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und sorgt bei Vor-Ort-Terminen für den erforderlichen Zugang zu Räumen und Beteiligten.
Verzögerungen und Mehraufwände, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Anbieterin. Hierdurch entstehender nachgewiesener Mehraufwand kann nach vorheriger Anzeige zusätzlich berechnet werden.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Leistungen, die sich über mehrere Monate erstrecken, werden Teilzahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart.
Reise- und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; der Verzugszins beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Auf Wunsch einer Partei schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung; deren Regelungen gehen dieser Ziffer vor.
Die Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
8. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
An den für den Auftraggeber individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Analysen, Berichte, Konzepte, Umsetzungsunterlagen) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke seines Unternehmens.
Die von der Anbieterin eingesetzten Methoden, Vorgehensmodelle, Vorlagen, Werkzeuge und Schulungsunterlagen sowie das zugrunde liegende Know-how verbleiben im geistigen Eigentum der Anbieterin. Eine Weitergabe an Dritte, eine öffentliche Wiedergabe oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform zulässig.
Rechte Dritter an überlassenen Materialien bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Beschäftigten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus dem Datenschutzhinweis der Anbieterin, der dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung bereitgestellt wird und unter mariannaknoell.com/datenschutz abrufbar ist.
Soweit die Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
10. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
Unternehmerische Entscheidungen sowie die Umsetzung von Empfehlungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Die Anbieterin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige einer Berufszulassung vorbehaltene Beratung; bei Bedarf empfiehlt sie die Hinzuziehung entsprechender Berufsträger.
11. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. mit Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Rastatt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.